Häufig wird gefragt, wie das mit der Provision ist, wer muss beim Verkauf einer Immobilie die Maklerprovision bezahlen, nur der Käufer, nur der Verkäufer oder Beide? Hier nun also einmal eine Übersicht, wie die Provisionsregelung in den verschiedenen Bundesländern üblicherweise gehandhabt wird. Natürlich sind dies keine starren Dogmen, von Seiten des beauftragenden Verkäufers sind auch andere Provisionsvereinbarungen denkbar und mit dem Makler individuell verhandelbar. Je nach dem in welcher Höhe der Verkäufer bereit ist die in Vorleistung erbrachten Aufwendungen des Maklers durch die Provision zu vergelten wird dieser dann auch seine Provisionsforderung dem Käufer gegenüber gestalten. So sind z. B. Provisionsforderungen von 4,76 % gegenüber Käufern auch in NRW zu finden. Dies sollte jedoch gut durchdacht sein, denn eine höhere Provisionsforderung dem Käufer gegenüber kann ggf. die Verkaufschancen der Immobilie negativ beeinflussen. Sie haben weitere Fragen oder möchten sich grundsätzlich über die Leistungen der BE ! Living bei dem Verkauf Ihrer Immobilie informieren? Dann sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Sie!
Übliche Maklerprovisionen der verschiedenen Bundesländer
