Seit Jahren wird über den Sachkundenachweis für Immobilienmakler und -verwalter diskutiert, die Politik hat mit dem Gesetzentwurf, der neue Regeln für die Makler-Zulassung zum Thema hat, nun klar dafür ausgesprochen.
Als Makler trägt man eine große Verantwortung. Eine Immobilie ist ein wertvolles Gut. Bei dem Kauf oder Verkauf ist der Makler verpflichtet, mit Sorgfalt und Fachkenntnissen Käufer und Verkäufer zu beraten, um spätere finanzielle Schäden zu vermeiden.
Sowohl der Sachkundenachweis als auch der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung schützen die Verbraucher. Um zukünftig die Gewerbeerlaubnis nach §34c zu erhalten, sind diese Nachweise zu erbringen. Bisher reichte der Nachweis von Zuverlässigkeit und geordneter finanzieller Verhältnisse, ob der Antragssteller fachlich für den Beruf des Maklers oder Verwalters qualifiziert ist, wurde nicht geprüft. Daher ist diese Neuregelung für alle Vertreter dieser Berufsstände, die sich aktiv um die Erwerbung der notwendigen Fachkompetenzen gekümmert haben, ein begrüßenswerter Schritt in die richtige Richtung.
Martina Mantei-Bellingen, Inhaberin der BE ! Living Immobilienvermittlung & -verwaltung, verfügt über eine fundierte Ausbildung zur Immobilienmaklerin und bildet sich aktuell mit einem Studium zur Immobilienfachwirtin (IHK) weiter. Des Weiteren besucht sie regelmäßig Messen und informiert sich über ständig über Neuerungen im Immobilienrecht.
Der Sachkundenachweis für Immobilienmakler und -verwalter wird von allen Beteiligten der Branche, die die Interessen ihrer Kunden in den Vordergrund stellen, ausdrücklich begrüßt. Mit der Verabschiedung des Gesetzes, voraussichtlich Anfang 2017, wird der Verbraucherschutz im Immobiliensektor gestärkt.